Marktraumumstellung – die notwendige Umstellung von L- auf H-Gas
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Begleitung von sog. Marktraumumstellungen für Gasnetzbetreiber dar:
Etwa 30 Prozent des deutschen Erdgasmarktes werden derzeit mit „L-Gas“ versorgt, das aus deutscher und niederländischer Produktion stammt.
Da die Fördermengen rückläufig sind, muss in den kommenden Jahren jedes betroffene Netzgebiet auf das langfristig verfügbare „H-Gas“ umgestellt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Konkret betroffen sind die Gasnetze in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Unterschiedlicher Energiegehalt
Die beiden Gasarten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Energiegehaltes. Daher muss im Rahmen der sogenannten „Marktraumumstellung“ eine Anpassung aller beim Kunden installierten Gasgeräte von L-Gas auf H-Gas erfolgen.
Hierfür ist es notwendig, zunächst eine Vollerhebung aller Gasgeräte im jeweiligen Netzgebiet durchzuführen, um einen Überblick über die dort vorhandenen Gasgeräte zu erhalten und die entsprechend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorbereiten zu können (u.a. Beschaffung der gerätespezifischen Umrüstsätze, Düsen etc.).
Die notwendigen Erhebungen und Anpassungen der Gasgeräte wie z. B. Heizkessel oder Gasherde müssen durch zertifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden. Neben allen Gasgeräteanpassungen in Haushalten müssen ebenso Gewerbe- und Industrieunternehmen auf das H-Gas eingestellt werden.
Kostenwälzung
Die Kosten für diese Anpassung des Gasgerätes werden im Rahmen der Netzentgeltregulierung auf alle erdgasversorgten Haushalte und Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt („Wälzung“).
Damit die Netzbetreiber diese umfassenden Erhebungs- und Anpassungsmaßnahmen fristgemäß, vollständig und reibungsfrei umsetzen können, empfiehlt es sich, einen externen Projektmanager mit der Durchführung der Marktraumumstellung zu beauftragen, der als „verlängerter Arm“ des Netzbetreibers fungiert. Ebenso ist es notwendig, eine Qualitätssicherung durchzuführen, um die ordnungsgemäße Erhebung und Anpassung sicherzustellen.
Auch diese Kosten sind wälzbar, insbesondere, wenn die Preise im Wettbewerb mittels transparenter Vergabeverfahren durchgeführt wurden. Die meisten Netzbetreiber sind ohnehin „Öffentlicher Auftraggeber“ im Sinne des § 98 Nr. 2 und 4 GWB und daher verpflichtet, bei der Auswahl der externen Dienstleister Vergaberecht zu beachten.
Wir beraten Sie gern bei der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas
Herr Rechtsanwalt Bommert hat bereits in mehreren Netzgebieten, darunter die ersten „Pilotverfahren“ der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH (nunmehr: Heidjers Stadtwerke GmbH) und der Stadtwerke Böhmetal GmbH, die Marktraumumstellung rechtlich begleitet.
Dies umfasste im Wesentlichen:
- die Vorbereitung und eigenständige Durchführung der Vergabeverfahren (Projektmanagement, Erhebung/Anpassung und Qualitätssicherung)
- die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Vertragsmuster und
- die Vorbereitung und Moderation der Verhandlungstermine mit den Bietern.
Im Ergebnis konnte ein Verfahren bereits komplett erfolgreich (termingerecht, kosteneffizient und reibungsarm) abgeschlossen werden.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Seite des DVGW und unserer Veröffentlichung im gwf-Gas + Energie:
- http://www.dvgw.de/gas/marktraumumstellung/
- https://www.gwf-gas.de/produkte/2017-hintergruende-und-problemfelder-der-marktraumumstellung/
Unverbindliche Kontaktanfrage
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