Vergaberecht-Kanzlei in Hamburg
Beschaffungen der öffentlichen Hand fordern stets die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze und ggf. die Einhaltung von Ausschreibungsverfahren. Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischten und komplexesten Rechtsgebiete. Es lauern hier viele Fallstricke und erhebliche Schäden sowie Schadensersatzforderungen, wenn Vergabeentscheidungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Beachtung vergaberechtlicher Normen und bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere die:
- Vorbereitung von Vergabeverfahren
- Erstellung von Bekanntmachungen nach VOB/A, VOL/A, VOF oder SektVO
- Prüfung von Anträgen und Angeboten
- Führung und Moderation von Vertragsverhandlungen
- Unterstützung des Mandanten bei der Prüfung von Teilnahmeanträgen und Auswertung von Angeboten
- Aufklärungsgespräche
- Behandlung von Rügen, Nachprüfungsverfahren
Gern bieten wir Ihnen auch Schulungen und Workshops in Ihrem Hause zum Vergaberecht an.
Unverbindliche Kontaktanfrage
Nutzen Sie ganz bequem das folgende Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bommert.de.