Der Begriff des Kommunalrechts steht für eine Vielzahl von besonderen Fragestellungen, die insbeondere die Tätigkeit der Ämter, Gemeinden, Zweckverbände, Städte, und Kreise und die hier Handelnden betreffen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen u.a. rechtliche Stellungnahmen zu kommunalrechtlichen Fragestellungen:
- Ausbau- und Erschließungsbeiträge
- Städtebauliche Verträge/ Erschließungsverträge
- Verfassungsrecht / Kommunalrecht
- Gründung oder Umstrukturierung öffentlicher Betriebe und Einrichtungen (Eigenbetrieb, GmbH, Kommunalunternehmen, AöR)
- Baurecht und Planungsrecht
- Prüfung, Entwurf und Überarbeitung von Satzungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Entwurf von Beschlussvorlagen
- Schulung von Mitgliedern kommunaler Aufsichtsräte
Hinzu kommen private Unternehmen und Freiberufler, die wir sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich beraten und vertreten.
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