Marktraumumstellung
Marktraumumstellung – die notwendige Umstellung von L- auf H-Gas
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Begleitung von sog. Marktraumumstellungen für Gasnetzbetreiber dar:
Etwa 30 Prozent des deutschen Erdgasmarktes werden derzeit mit „L-Gas“ versorgt, das aus deutscher und niederländischer Produktion stammt.
Da die Fördermengen rückläufig sind, muss in den kommenden Jahren jedes betroffene Netzgebiet auf das langfristig verfügbare „H-Gas“ umgestellt werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Konkret betroffen sind die Gasnetze in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Unterschiedlicher Energiegehalt
Die beiden Gasarten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Energiegehaltes. Daher muss im Rahmen der sogenannten „Marktraumumstellung“ eine Anpassung aller beim Kunden installierten Gasgeräte von L-Gas auf H-Gas erfolgen.
Hierfür ist es notwendig, zunächst eine Vollerhebung aller Gasgeräte im jeweiligen Netzgebiet durchzuführen, um einen Überblick über die dort vorhandenen Gasgeräte zu erhalten und die entsprechend erforderlichen Anpassungsmaßnahmen vorbereiten zu können (u.a. Beschaffung der gerätespezifischen Umrüstsätze, Düsen etc.).
Die notwendigen Erhebungen und Anpassungen der Gasgeräte wie z. B. Heizkessel oder Gasherde müssen durch zertifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden. Neben allen Gasgeräteanpassungen in Haushalten müssen ebenso Gewerbe- und Industrieunternehmen auf das H-Gas eingestellt werden.
Kostenwälzung
Die Kosten für diese Anpassung des Gasgerätes werden im Rahmen der Netzentgeltregulierung auf alle erdgasversorgten Haushalte und Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt („Wälzung“).
Damit die Netzbetreiber diese umfassenden Erhebungs- und Anpassungsmaßnahmen fristgemäß, vollständig und reibungsfrei umsetzen können, empfiehlt es sich, einen externen Projektmanager mit der Durchführung der Marktraumumstellung zu beauftragen, der als „verlängerter Arm“ des Netzbetreibers fungiert. Ebenso ist es notwendig, eine Qualitätssicherung durchzuführen, um die ordnungsgemäße Erhebung und Anpassung sicherzustellen.
Auch diese Kosten sind wälzbar, insbesondere, wenn die Preise im Wettbewerb mittels transparenter Vergabeverfahren durchgeführt wurden. Die meisten Netzbetreiber sind ohnehin „Öffentlicher Auftraggeber“ im Sinne des § 98 Nr. 2 und 4 GWB und daher verpflichtet, bei der Auswahl der externen Dienstleister Vergaberecht zu beachten.
Wir beraten Sie gern bei der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas
Herr Rechtsanwalt Bommert hat bereits in mehreren Netzgebieten, darunter die ersten „Pilotverfahren“ der Stadtwerke Schneverdingen-Neuenkirchen GmbH (nunmehr: Heidjers Stadtwerke GmbH) und der Stadtwerke Böhmetal GmbH, die Marktraumumstellung rechtlich begleitet.
Dies umfasste im Wesentlichen:
- die Vorbereitung und eigenständige Durchführung der Vergabeverfahren (Projektmanagement, Erhebung/Anpassung und Qualitätssicherung)
- die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Vertragsmuster und
- die Vorbereitung und Moderation der Verhandlungstermine mit den Bietern.
Im Ergebnis konnte ein Verfahren bereits komplett erfolgreich (termingerecht, kosteneffizient und reibungsarm) abgeschlossen werden.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie der Seite des DVGW und unserer Veröffentlichung im gwf-Gas + Energie:
- http://www.dvgw.de/gas/marktraumumstellung/
- https://www.gwf-gas.de/produkte/2017-hintergruende-und-problemfelder-der-marktraumumstellung/
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Kommunalrecht
Der Begriff des Kommunalrechts steht für eine Vielzahl von besonderen Fragestellungen, die insbeondere die Tätigkeit der Ämter, Gemeinden, Zweckverbände, Städte, und Kreise und die hier Handelnden betreffen. Im Einzelnen bieten wir Ihnen u.a. rechtliche Stellungnahmen zu kommunalrechtlichen Fragestellungen:
- Ausbau- und Erschließungsbeiträge
- Städtebauliche Verträge/ Erschließungsverträge
- Verfassungsrecht / Kommunalrecht
- Gründung oder Umstrukturierung öffentlicher Betriebe und Einrichtungen (Eigenbetrieb, GmbH, Kommunalunternehmen, AöR)
- Baurecht und Planungsrecht
- Prüfung, Entwurf und Überarbeitung von Satzungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Entwurf von Beschlussvorlagen
- Schulung von Mitgliedern kommunaler Aufsichtsräte
Hinzu kommen private Unternehmen und Freiberufler, die wir sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich beraten und vertreten.
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Energierecht
Mit der Energierecht Kanzlei durch die Liberalisierung des Energiemarktes
Wenige Rechtsgebiete sind einer vergleichbar ausgeprägten Dynamik ausgesetzt wie das Energierecht. Ebenso wenig übt kaum ein Rechtsgebiet einen derart nachhaltigen Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander und die Wirtschaft aus. Die vor der Jahrtausendwende beschlossene Liberalisierung der Energiemärkte läutete einen neoliberalen Paradigmen-Wechsel in der Energiebranche ein. Viele Teile der Lieferkette wurden im Zuge dessen den etablierten Monopolstrukturen entzogen und für den Wettbewerb geöffnet. Als Energierecht Kanzlei waren und sind wir seit jeher Teil dieser Dynamik.
Energierecht Kanzlei: Normennetz für die Energiewirtschaft
Als Kollektivum derjenigen Rechtsnormen, mit deren Hilfe die Energiewirtschaft reguliert wird, handelt es sich beim Energierecht im Wesentlichen um das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom, Wasser und Fernwärme.
Das Energiewirtschaftsrecht und unmittelbare Gesetze bzw. Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung wie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bilden den Kern des Energierechts.
Neben dem Energiewirtschaftsrecht besitzt das Energierecht jedoch weitere, sich überschneidende Untergebiete wie das Energieumweltrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht und das Energiesicherheitsrecht. Gemeinsam regeln diese Gebiete die wichtigsten Belange des Energierechts, von der Erzeugung über Handel, Übertragung / Verteilung und Vertrieb bis hin zum Verbrauch. Das gemeinsame höhere Ziel sämtlicher einschlägiger Regelungen ist die nachhaltige, sichere und zuverlässige Energieversorgung von Gewerbe- und Privatkunden.
Ihre Ansprechpartner für energierechtliche Fragestellungen
Als Energierecht Kanzlei Beratung unterstützen wir Sie gerne u. a. auf folgenden Gebieten:
- Bearbeitung und Verhandlung energierechtlicher Verträge
- Netzangelegenheiten, z.B. Netzzugang, Netzentgelte, Netzregulierung, Vergütungen
- Produktions- und Einspeiseangelegenheiten, insbesondere Vergütungen
- Rechte und Pflichten aus Leitungen wie Grundbuchsicherung, Duldung und Umverlegungsansprüchen
- Vertretung gegenüber Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur
- Sämtliche Themen entlang der Wertschöpfungskette:
- Erzeugung,
- Regulierung des Netzbetriebs,
- Handel und Vertrieb,
- energieumweltrechtlicher Rahmen
- Erneuerbare Energien wie Photovoltaik-, Windkraft- und Power-to-Gas-Anlagen
- Smart Meter-Rollout
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Öffentliches Wirtschaftsrecht
Eine hochwertige professionelle Rechtsberatung erfordert einen hohen Grad der Spezialisierung. Unser Schwerpunkt liegt im öffentlichen Wirtschaftsrecht, d.h. im Fokus sind die Rechtsgebiete, die die öffentliche Verwaltung (insbesondere Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise etc.), aber auch die Erbringer kommunaler Daseinsleistungen (öffentliche Einrichtungen und Unternehmen wie Stadtwerke, Wasser-, Boden- und Zweckverbände) betreffen. So betreut Herr Bommert z.B. Stadtwerke im Bereich der Erneuerbaren Energien (Windkraft, Photovoltaik), aber auch in folgenden Themengebieten:
- EU-Beihilfenrecht
- Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
- Telekommunikationsrecht / Breitbandausbau
- Verfassungsrecht
- Vergaberecht
- Compliance und Corporate Governance
- Energiewirtschaftsrecht
- Konzessionsvertragsrecht
- Baurecht
- Planungsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht / HOAI
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Vergaberecht
Vergaberecht-Kanzlei in Hamburg
Beschaffungen der öffentlichen Hand fordern stets die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze und ggf. die Einhaltung von Ausschreibungsverfahren. Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischten und komplexesten Rechtsgebiete. Es lauern hier viele Fallstricke und erhebliche Schäden sowie Schadensersatzforderungen, wenn Vergabeentscheidungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Beachtung vergaberechtlicher Normen und bei der Durchführung von Ausschreibungsverfahren.
Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere die:
- Vorbereitung von Vergabeverfahren
- Erstellung von Bekanntmachungen nach VOB/A, VOL/A, VOF oder SektVO
- Prüfung von Anträgen und Angeboten
- Führung und Moderation von Vertragsverhandlungen
- Unterstützung des Mandanten bei der Prüfung von Teilnahmeanträgen und Auswertung von Angeboten
- Aufklärungsgespräche
- Behandlung von Rügen, Nachprüfungsverfahren
Gern bieten wir Ihnen auch Schulungen und Workshops in Ihrem Hause zum Vergaberecht an.
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